Christian Osterwald wurde am 20. Dezember 1896 in Hamburg geboren und hatte im 1. Weltkrieg als Soldat teilgenommen. 1919 schied er aus der Reichswehr aus. In der Weimarer Republik ging er vorübergehenden Beschäftigungen nach. Es war die Zeit von Massenarbeitslosigkeit und Hyper- Inflation. Christian Osterwald kam auch in Konflikt mit dem Gesetz, aber es handelte sich um Lappalien. Unter den Nazis wurde er dann 1936 für den Diebstahl von 10 RM zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. 1938 geriet er unter Verdacht, ein Paar Herrenschuhe entwendet zu haben – in der Lindenallee 66, wo er zur Untermiete wohnte. Er wurde angezeigt. Am 18. April 1941 erfolgte ein Haftbefehl: Er hätte “fremde, bewegliche Sachen, nämlich ein Paar braune Herren Halbschuhe, im Wert von 9 RM … weggenommen, dieselben sich rechtswidrig zuzueignen… fremde bewegliche Haustürschlüssel, die er im Besitz hatte, sich rechtswidrig zugeeignet.”
Mittlerweile obdachlos, zeitweilig im „Pik As” lebend, wurde er am 8. November 1942 in Altona von der Polizei um Mitternacht festgenommen und am 27. November 1942 wegen eines Paares Herrenschuhe zu 1 ½ Jahren Gefängnis verurteilt. Dabei war der Schadenersatz in Höhe von 9 RM bereits 1940 ausgeglichen worden und die damalige Vermieterin mit dem Betrag einverstanden gewesen. Auf die Kosten für den Ersatz eines neuen Schlosses hatte sie damals verzichtet.
“Am 10. Mai 1944 sollte O. um 18 Uhr aus dem Gef. Hbg. Fuhlsbüttel entlassen werden. Auf Antrag der Kriminalpolizei- leitstelle Hamburg wurde O. als Berufsverbrecher der Kripo erneut zugeführt und dem KZ Neuengamme überstellt,“ schrieb die Hamburger Polizei später. Sechs Monate später, am 26. November 1944, starb Christian Osterwald. Im Totenschein steht ein Magen- und Darmkatarrh, aber das darf bezweifelt werden.
Die Tochter von Christian Osterwald, Alma, stellte nach Ende des Krieges einen Antrag auf Wiedergutmachung. Doch die Sozialbehörde lehnt einen Vorschuss auf Haftentschädigung am 19. April 1951 ab. Als Grund wird angeführt: „… der Erblasser ist aus kriminellen Gründen in der angegebenen Zeit in Strafhaft gewesen und anschließend an die Strafhaft in das Konzentrationslager überführt worden.”
Von den Entschädigungszahlungen nach 1945 waren etliche Menschen ausgeschlossen, darunter KZ-Häftlinge wie Sinti und Roma, Homosexuelle, aber auch so genannten „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“, die in den Konzentrationslagern den schwarzen und grünen Häftlingswinkel tragen mussten. Deren KZ-Haft galt nicht als nationalsozialistisches Unrecht. Als „Berufsverbrecher“ galten Menschen, die wegen Eigentumsdelikten wie Einbruch, Diebstahl, Betrug, oder Hehlerei mehrfach vorbestraft waren. Ihre Haftstrafen, die zumeist aus der Zeit vor 1933 resultieren, hatten sie schon verbüßt, als sie z.B. ohne konkreten Tatvorwurf in „Vorbeugehaft“ genommen und in einem Konzentrationslager inhaftiert wurden. Hier kam eine schon vor der NS-Zeit in der kriminalistischen Debatte verankerte Vorstellung zum Ausdruck, der zufolge es Menschen gebe, die mit Verbrechen ihren Lebensunterhalt bestreiten würden. Diese Menschen sollten aus der „Volksgemeinschaft“ entfernt werden.
Erst 2020 wurde dieses Unrecht (“Berufsverbrecher”) durch den Deutschen Bundestag aufgehoben. Die am 19. März 2022 geplante Verlegung eines Stolpersteins für Christian Osterwald erinnert künftig daran, dass sein Schicksal erst 75 Jahre nach Kriegsende anerkannt wurde.
In der Lindenallee, aber auch in jeder umliegenden Straße in Ihrem Wohngebiet finden Sie weitere Stolpersteine. Vor der Lindenallee 24 z.B. erinnern zwei Steine an Rosa und Gustav Cibulski, vor Nr. 44 an Emanuell Kaletta und Jacob Ries, vor Nr. 46 an Herbert van der Zyl. In der Lindenallee 74 finden Sie einen Stolperstein für Herbert Strzoda.