Vor 80 Jahren, am 13. Juli 1942, trieben rund 500 Hamburger Polizisten im polnischen Jozefow bei Lublin 1.800 jüdischen Menschen zusammen. In den frühen Morgenstunden des 13. Juli 1942 rückte das Hamburger Reserve-Polizeibataillon 101 in voller Stärke mit dem Stab und allen drei Kompanien zu seinem ersten Einsatz in den polnischen Ort Józefów aus. 100 Juden wurden nach Lublin verschlept, die anderen wurden alle erschossen.
Von der Sternschanze nach Józefów in Polen
Die Polizei verließ Hamburg am 21. Juni 1942 über den Vieh(!)Bahn Sternschanze in einer Stärke von 11 Offizieren, 5 Verwaltungsbeamten und 486 Wachtmeistern (Gesamtstärke 502 Mann). Bis heute gibt es keine Erinnerung an diese viehische Tat und die Verlegung über den Sternschanzen-Bahnhof 1942 vor Ort in Hamburg.
In seinem Urteil stellte das Landgericht Hamburg 1968 dazu folgendes fest:
„Der Bataillonskommandeur Trapp hielt eine Ansprache. Er erläuterte seinen Männern die Einsatzaufgabe. Dabei ließ er keinen Zweifel daran, dass alle Juden des Ortes zu erschießen seien. Er versuchte, der Truppe den Einsatz durch den Hinweis auf die alliierten Bombenangriffe auf deutsche Städte verständlich zu machen. Trapp erschien seinen Leuten innerlich aufgewühlt. Seine Stimme schwankte und war tränenerstickt. Seine Einstellungen zu Einsätzen dieser Art ergibt sich aus einer Bemerkung, die er später gegenüber einem Angehörigen des Bataillons…machte: ‚Solche Aktionen lieben wir nicht, aber Befehl ist Befehl.’ Am Ende seiner Ansprache erklärte Trapp, dass diejenigen älteren Bataillonsangehörigen, die sich der bevorstehenden Aufgabe nicht gewachsen fühlten, vortreten sollten. Darauf trat nach einiger Zeit der Zeuge S. allein vor. Ihm schlossen sich nach und nach etwa 10 weitere Kameraden an. Der Kompanieführer Hoffmann, zu dessen Kompanie der Zeuge S. gehörte, gab seinen Unmut für dieses Verhalten seines Untergebenen durch eine erregte Äußerung…zu erkennen.
..Nach dem Appell fand eine Einsatzbesprechung der Kompanieführer statt, bei der die Einsatzaufgaben verteilt wurden. Die 1. Kompanie unter Führung des Angeklagten Wohlauf sollte sich kurzfristig an der Räumung beteiligen und dann die Exekution der zusammengetriebenen Juden in einem Waldstück unweit des Ortes übernehmen. Die 2. Kompanie sollte die Räumung, die 3. Kompanie die Absperrung des Ortes übernehmen…Im Judenviertel des Ortes, das einen deutlich abgetrennten Teil von Józefów bildete, wurden unterdessen die 1. und 2. Kompanie zur Räumung eingeteilt. Die Befehlsausgabe für die 1. Kompanie leitete der Angeklagte Hoffmann. Dabei gab er entsprechend den bei der Kompanieführerbesprechung ihm erteilten Weisungen, den Befehl an die Räumkommandos, alle Gebrechlichen und Nicht-Gehfähigen, insbesondere Greise, Kranke und Säuglinge, sowie Personen, die sich der Räumung widersetzten, an Ort und Stelle zu erschießen…Die Räumkommandos der 1. und 2. Kompanie hatten die Aufgabe, die gehfähige Einwohnerschaft des Judenviertels auf dem Marktplatz des Ortes zusammenzutreiben. Möglicherweise waren die Juden zunächst durch ein Lärmsignal zum Verlassen der Häuser aufgefordert worden. Die Schutzpolizisten drangen dann in die Häuser ein und durchsuchten sie. Entsprechend den ihnen erteilten Befehlen machten sie von der Schußwaffe Gebrauch. Nicht gehfähige Kranke wurden in ihren Betten getötet. Die Straßen und die Häuser waren erfüllt von dem Lärm der Schüsse und den antreibenden Rufen der Polizisten. Darunter mischte sich das Stöhnen der Verletzten und Sterbenden und das Jammern der Zusammengetriebenen. Überall im Judenviertel in den Häusern und auf der Straße lagen die Leichen Erschossener. Die Juden hatten ihr Schicksal zum Teil vorausgeahnt und sich Verstecke gebaut. So traf der Angeklagte Anton Becker mit seinen Leuten in einem Vorgarten auf ein unterirdisches Versteck. Es wurde dadurch bemerkt, dass sich die Rasendecke bei der Ausstiegsluke bewegt hatte. Auch diese Juden wurden zum Sammelplatz getrieben. Von Kolbenstößen und Zurufen angetrieben kamen die Juden nach und nach auf dem Marktplatz zusammen, wo sie von der Schutzpolizei bewacht wurden. Dort begann nun die Selektion arbeitsfähiger junger Männer unter Leitung des Bataillonsadjutanten Haalck. Die Ausgesuchten, mindestens 100 Arbeitskräfte wurden von einem Zug der 1. Kompanie unter Führung des Zeugen und damaligen Zugführers und Leutnants Bumann abgesondert bewacht und schließlich nach Beendigung der Räumung im Laufe des Vormittages nach Lublin abtransportiert.
Von Kolbenstößen und Zurufen angetrieben kamen die Juden nach und nach auf dem Marktplatz zusammen, wo sie von der Schutzpolizei bewacht wurden. Dort begann nun die Selektion arbeitsfähiger junger Männer unter Leitung des Bataillonsadjutanten Haalck. Die Ausgesuchten, mindestens 100 Arbeitskräfte wurden von einem Zug der 1. Kompanie unter Führung des Zeugen und damaligen Zugführers und Leutnants Bumann abgesondert bewacht und schließlich nach Beendigung der Räumung im Laufe des Vormittages nach Lublin abtransportiert. B. hatte sich diese Einsatzaufgabe, die ihn von der eigentlichen Vernichtungsaktion fernhielt, durch seine guten Beziehungen zum Bataillonsadjutanten H. schon am Vorabend der Aktion zu sichern verstanden, weil er nicht in diese Bluttaten verwickelt werden wollte. Nachdem sich eine große Anzahl von Juden auf dem Marktplatz gesammelt hatte, fuhren die verbliebenen 2 Züge der 1. Kompanie hinaus in den etwa 10 bis 15 Fußgängerminuten entfernten Wald zum Exekutionsgelände. Dann begann der Abtransport der Juden. Etwa 30 Juden wurden auf einem Mannschafts-Lkw geladen und unter Bewachung von 2 bis 4 Schutzpolizisten in den Wald gefahren…Die beladenen Mannschafts-Lkws fuhren in eine Waldschneise hinein zu einem Abladeplatz. Dort mußten die Juden absteigen und sich – von Schutzpolizei bewacht – in einer Reihe aufstellen. Dann begann auf der einen Seite der Schneise an den von dem Angeklagten Wohlauf ausgesuchten Plätzen die Exekution. Wohlauf hatte aus den Kräften seiner Kompanie zwei etwa je einen Zug starke Exekutionskommandos gebildet, die abwechselnd die Erschießungen durchführten. Während ein Kommando schoß, holte das andere sich neue Opfer vom Abladeplatz, wo ständig neue Lastkraftwagen, beladen mit Juden, eintrafen. Das salvenartige Schießen aus dem Walde wurde von den im Ort verbliebenen Juden gehört und nahm ihnen jeden Zweifel an ihrem ferneren Schicksal. Gegen Mittag stellte sich heraus, dass die Exekution mit den eingesetzten Kräften nicht bis zum Abend zu Ende geführt werden konnte. Die nach Beendigung der Räumung freigewordenen 3 Züge der 2. Kompanie wurden daher ebenfalls in den Wald gefahren und zur Exekution eingesetzt. Als Exekutionsgelände wurde ihr der Bereich auf der anderen Seite der Waldschneise zugeteilt. Die Bewachung der Juden auf dem Marktplatz im Ort wurde von diesem Zeitpunkt an von den Kräften der 3. Kompanie übernommen, nachdem der Absperrring enger gezogen worden und ein Teil der Kompanie in den Ort eingerückt war. Die 2. Kompanie führte die Exekution zugweise mit besonderen Erschießungsplätzen für die einzelnen Züge durch, so dass jeder Zugführer an einem eigenen Erschießungsplatz das Kommando führte…Die Juden wurden von den Exekutionskommandos am Abladeplatz abgeholt, wo sich jeder Schütze ein neues Opfer aus der Reihe der Wartenden aussuchte und es dann zur Exekutionsstätte führte. Dort mussten die Juden sich mit dem Gesicht zur Erde hinlegen. Sie wurden durch Genickschuss mit dem Karabiner getötet. Die Schützen hatten Befehl erhalten, das Bajonett aufzupflanzen und es als Zielhilfe den Opfern zwischen die Schulterblätter zu setzen. Die Exekutionsstätten im Wald wurden ständig gewechselt.“